Finanzgericht Düsseldorf, 2007-04-24, 6 K 2583/05 K,F

6 K 2583/05 K,FSteuergericht24.04.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 2583/05 K,F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-04-24

Aktenzeichen: 6 K 2583/05 K,F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2007:0424.6K2583.05K.F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 23.05.2005 und Abänderung der Bescheide über die Körperschaftsteuer 1995 und die Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals gemäß § 47 Abs. 1 KStG a.F. auf den 30.06.1995 beide vom 26.01.2004 werden

  1. die Körperschaftsteuer 1995 unter Minderung des Einkommens um "X.XXX.XXX" DM - unter Korrektur der Gewerbesteuerrückstellungen - festgesetzt; das Einkommen und die Tarifbelastung werden entsprechend festgestellt;

  2. das verwendbare Eigenkapital entsprechend den geänderten Beträgen festgestellt.

Die Berechnung der festgesetzten bzw. festgestellten Beträge wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

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