4 K 1819/06 VM•Finanzgericht Düsseldorf, 2007-04-27, 4 K 1819/06 VM
Finanzgericht Düsseldorf, 2007-04-27, 4 K 1819/06 VM
4 K 1819/06 VMSteuergericht27.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 1819/06 VM — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-04-27
Aktenzeichen: 4 K 1819/06 VM
ECLI: ECLI:DE:FGD:2007:0427.4K1819.06VM.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Das Verfahren wird ausgesetzt.
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage ersucht:
Ist Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom dahin auszulegen, dass sich ein Unternehmen, das versteuertes Gasöl der Position 2710 der Kombinierten Nomenklatur zur Stromerzeugung verwendet hat und einen Antrag auf Vergütung der Steuer gestellt hat, unmittelbar auf diese Bestimmung berufen kann?
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