17 K 1156/05 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2007-05-07, 17 K 1156/05 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2007-05-07, 17 K 1156/05 E
17 K 1156/05 ESteuergericht07.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 17 K 1156/05 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-07
Aktenzeichen: 17 K 1156/05 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2007:0507.17K1156.05E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 10.09.2004 und der Einspruchsentscheidung vom 16.02.2005 verpflichtet, den Einkommensteuerbescheid vom 02.05.2003 dahin zu ändern, dass Einkünfte des Klägers von 40.155 EUR statt von 47.634 EUR berücksichtigt werden.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens bis zur mündlichen Verhandlung zu 56 %, die Kläger zu 44 %. Danach trägt der Beklagte die Kosten in vollem Umfang.
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