7 K 363/05 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2007-05-23, 7 K 363/05 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2007-05-23, 7 K 363/05 F
7 K 363/05 FSteuergericht23.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 363/05 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-23
Aktenzeichen: 7 K 363/05 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2007:0523.7K363.05F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Der Bescheid für das Jahr 2000 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.01.2005 wird dahingehend geändert, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb um 15.603 DM (= 7.977,69 EUR) gemindert werden. Die genaue Berechnung der festzustellenden Beträge wird dem Beklagten auferlegt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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