Finanzgericht Düsseldorf, 2007-08-06, 18 Ko 2303/07 GK

18 Ko 2303/07 GKSteuergericht06.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 18 Ko 2303/07 GK — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-08-06

Aktenzeichen: 18 Ko 2303/07 GK

ECLI: ECLI:DE:FGD:2007:0806.18KO2303.07GK.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Senat

Tenor

Die Erinnerung wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Der Erinnerungsführer trägt die gerichtlichen Auslagen und seine außergerichtlichen Kosten.

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