Finanzgericht Düsseldorf, 2007-08-22, 4 K 298/05 Erb

4 K 298/05 ErbSteuergericht22.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 298/05 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-22

Aktenzeichen: 4 K 298/05 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGD:2007:0822.4K298.05ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Erbschaftsteuerbescheide des Beklagten vom 11.10.2002 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.01.2005 werden aufgehoben, soweit in ihnen mehr als 521 EUR Erbschaftsteuer festgesetzt worden sind. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 52% und der Beklagte zu 48%.

Die Revision wird zugelassen.

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