4 K 298/05 Erb•Finanzgericht Düsseldorf, 2007-08-22, 4 K 298/05 Erb
Finanzgericht Düsseldorf, 2007-08-22, 4 K 298/05 Erb
4 K 298/05 ErbSteuergericht22.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 298/05 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-22
Aktenzeichen: 4 K 298/05 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGD:2007:0822.4K298.05ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Erbschaftsteuerbescheide des Beklagten vom 11.10.2002 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.01.2005 werden aufgehoben, soweit in ihnen mehr als 521 EUR Erbschaftsteuer festgesetzt worden sind. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 52% und der Beklagte zu 48%.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.