12 K 5016/06 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2007-09-10, 12 K 5016/06 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2007-09-10, 12 K 5016/06 E
12 K 5016/06 ESteuergericht10.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 12 K 5016/06 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-10
Aktenzeichen: 12 K 5016/06 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2007:0910.12K5016.06E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.11.2006 wird geändert und bei der Neuberechnung der Steuer berücksichtigt, daß der Klägerin Sonderausgaben in Höhe von 4.200,- EUR entstanden sind.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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