Finanzgericht Düsseldorf, 2007-09-10, 12 K 5016/06 E

12 K 5016/06 ESteuergericht10.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 12 K 5016/06 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-10

Aktenzeichen: 12 K 5016/06 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2007:0910.12K5016.06E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.11.2006 wird geändert und bei der Neuberechnung der Steuer berücksichtigt, daß der Klägerin Sonderausgaben in Höhe von 4.200,- EUR entstanden sind.

Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

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