14 K 2620/07 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2008-01-17, 14 K 2620/07 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2008-01-17, 14 K 2620/07 E
14 K 2620/07 ESteuergericht17.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 2620/07 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-17
Aktenzeichen: 14 K 2620/07 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2008:0117.14K2620.07E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 1997 vom 19.10.1998 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.12.2008 wird die Einkommensteuer 1997 auf 17.463,68 Euro (= 34.156 DM) festgesetzt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Revisionsverfahrens tragen die Kläger zu 54,3 v.H. und der Beklagte zu 45,7 v.H.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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