4 K 1561/05 Z•Finanzgericht Düsseldorf, 2008-02-12, 4 K 1561/05 Z
Finanzgericht Düsseldorf, 2008-02-12, 4 K 1561/05 Z
4 K 1561/05 ZSteuergericht12.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 1561/05 Z — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-12
Aktenzeichen: 4 K 1561/05 Z
ECLI: ECLI:DE:FGD:2008:0212.4K1561.05Z.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Das Verfahren wird ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage nach Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist die Zusätzliche Anmerkung 5 b) zu Kapitel 20 der Kombinierten Nomenklatur in der Fassung der VOen (EG) Nrn. 2263/2000 und 2031/2001 gültig?
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
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