1 V 2477/08 A(U)•Finanzgericht Düsseldorf, 2008-11-26, 1 V 2477/08 A(U)
Finanzgericht Düsseldorf, 2008-11-26, 1 V 2477/08 A(U)
1 V 2477/08 A(U)Steuergericht26.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 1 V 2477/08 A(U) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-11-26
Aktenzeichen: 1 V 2477/08 A(U)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2008:1126.1V2477.08A.U.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Die Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 2004 bis 2006 vom 14. und 26.05.2008 und der Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheide I/2007 bis IV/2007 vom 21.05.2008 wird in Höhe weiterer Beträge von 507,72 EUR (2004), jeweils 987,60 EUR (2005 und 2006) sowie jeweils 293,20 EUR (I/2007 bis IV/2007) bis zum Ablauf eines Monats nach Ergehen einer das Einspruchsverfahren abschließenden Entscheidung ausgesetzt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 65 % und der Antragsgegner zu 35 %.
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