6 K 2726/06 K•Finanzgericht Düsseldorf, 2008-12-02, 6 K 2726/06 K
Finanzgericht Düsseldorf, 2008-12-02, 6 K 2726/06 K
6 K 2726/06 KSteuergericht02.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 2726/06 K — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-02
Aktenzeichen: 6 K 2726/06 K
ECLI: ECLI:DE:FGD:2008:1202.6K2726.06K.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Unter Änderung der Steuerbescheide 2003 vom 10.03.2006 und 2004 vom 24.04.2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6.06.2006 wird die Körperschaftsteuer dergestalt herabgesetzt, dass die steuerpflichtigen Wertaufholungen in 2003 mit 100 EUR (statt bislang 86.006 EUR) und in 2004 mit 5.100 EUR (statt bislang 5.689 EUR) zu erfassen sind. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Neuberechnung der Körperschaftsteuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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