Finanzgericht Düsseldorf, 2009-02-03, 6 K 257/05 F

6 K 257/05 FSteuergericht03.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 257/05 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-03

Aktenzeichen: 6 K 257/05 F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:0203.6K257.05F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

  1. Die Verfahren 6 K 257/05 F und 6 K 1743/08 K werden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem Az. 6 K 257/05 F verbunden.

  2. Der Körperschaftsteuerbescheid 1995 vom 16.01.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 9.05.2008 und der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.1995 vom 26.07.2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 4.01.2005 werden dahingehend geändert, dass weitere Verluste in Höhe von „M DM/EUR“ berücksichtigt werden.

Die Neuberechnung der festzustellenden Beträge wird dem Beklagten übertragen.

  1. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

  2. Die Revision wird zugelassen.

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