6 K 257/05 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2009-02-03, 6 K 257/05 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2009-02-03, 6 K 257/05 F
6 K 257/05 FSteuergericht03.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 257/05 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-03
Aktenzeichen: 6 K 257/05 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:0203.6K257.05F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
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Die Verfahren 6 K 257/05 F und 6 K 1743/08 K werden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem Az. 6 K 257/05 F verbunden.
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Der Körperschaftsteuerbescheid 1995 vom 16.01.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 9.05.2008 und der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.1995 vom 26.07.2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 4.01.2005 werden dahingehend geändert, dass weitere Verluste in Höhe von „M DM/EUR“ berücksichtigt werden.
Die Neuberechnung der festzustellenden Beträge wird dem Beklagten übertragen.
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Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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Die Revision wird zugelassen.
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