4 V 3976/08 A(Z)•Finanzgericht Düsseldorf, 2009-02-13, 4 V 3976/08 A(Z)
Finanzgericht Düsseldorf, 2009-02-13, 4 V 3976/08 A(Z)
4 V 3976/08 A(Z)Steuergericht13.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 V 3976/08 A(Z) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-13
Aktenzeichen: 4 V 3976/08 A(Z)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:0213.4V3976.08A.Z.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Vollziehung des Einfuhrabgabenbescheids des Antragsgegners vom 02.07.2008 wird ab Fälligkeit bis einen Monat nach Ergehen einer das Einspruchsverfahren abschließenden Entscheidung, längstens bis zum Eintritt der Bestandskraft gegen Sicherheitsleistung ausgesetzt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
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