Finanzgericht Düsseldorf, 2009-02-13, 4 V 3976/08 A(Z)

4 V 3976/08 A(Z)Steuergericht13.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 V 3976/08 A(Z) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-13

Aktenzeichen: 4 V 3976/08 A(Z)

ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:0213.4V3976.08A.Z.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Vollziehung des Einfuhrabgabenbescheids des Antragsgegners vom 02.07.2008 wird ab Fälligkeit bis einen Monat nach Ergehen einer das Einspruchsverfahren abschließenden Entscheidung, längstens bis zum Eintritt der Bestandskraft gegen Sicherheitsleistung ausgesetzt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

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