Finanzgericht Düsseldorf, 2009-02-18, 4 K 3743/08 Z

4 K 3743/08 ZSteuergericht18.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 3743/08 Z — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-18

Aktenzeichen: 4 K 3743/08 Z

ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:0218.4K3743.08Z.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Bescheide der Bundesfinanzdirektion vom 29. April 2008 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27. August 2008 werden aufgehoben.

Das beklagte Hauptzollamt trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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