15 K 2503/07 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2009-05-14, 15 K 2503/07 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2009-05-14, 15 K 2503/07 E
15 K 2503/07 ESteuergericht14.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 2503/07 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-14
Aktenzeichen: 15 K 2503/07 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:0514.15K2503.07E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 1985 vom 28.12.1998 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 05.06.2007 wird dahin geändert, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 17 EStG) auf 569.460 DM herabgesetzt werden. Die Berechnung der Steuer wird auf den Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren war notwendig.
Die Revision wird zugelassen.
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