Finanzgericht Düsseldorf, 2009-05-18, 14 K 1750/08 Kg

14 K 1750/08 KgSteuergericht18.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 1750/08 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-18

Aktenzeichen: 14 K 1750/08 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:0518.14K1750.08KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Der Bescheid vom 22.03.2007 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 26.03.2008 und der Einspruchsentscheidung vom 16.04.2008 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.