Finanzgericht Düsseldorf, 2009-07-01, 7 K 4806/07 E

7 K 4806/07 ESteuergericht01.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 4806/07 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-01

Aktenzeichen: 7 K 4806/07 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:0701.7K4806.07E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

der Einkommensteuerbescheid 2001 vom 2.2.2009 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer 2001 unter Anwendung des § 34 EStG auf die dem Kläger zugeflossene Abfindung i.H. von 534.000 DM herabgesetzt wird.

Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten aufgegeben.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

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