14 K 4563/08 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2009-07-30, 14 K 4563/08 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2009-07-30, 14 K 4563/08 Kg
14 K 4563/08 KgSteuergericht30.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 4563/08 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-30
Aktenzeichen: 14 K 4563/08 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:0730.14K4563.08KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 15.07.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.11.2008 wird insoweit geändert, als die Kindergeldfestsetzung lediglich für den Monat Juli 2008 aufgehoben wird und die Rückforderung des Kindergeldes für die Monate Januar bis Juni 2008 aufgehoben wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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