14 Ko 2495/09 KF•Finanzgericht Düsseldorf, 2009-10-12, 14 Ko 2495/09 KF
Finanzgericht Düsseldorf, 2009-10-12, 14 Ko 2495/09 KF
14 Ko 2495/09 KFSteuergericht12.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 14 Ko 2495/09 KF — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-12
Aktenzeichen: 14 Ko 2495/09 KF
ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:1012.14KO2495.09KF.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Der Beschluss vom 10.06.2009 wird dahingehend geändert, dass die nach dem rechtskräftigen Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 07.08.2007 (Aktenzeichen 14 K 2518/07 Kg (PKH)) aus der Staatskasse an den Erinnerungsführer zu zahlende Vergütung gemäß § 45 RVG auf 333,08 EUR festgesetzt und zur Zahlung angewiesen wird.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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