Finanzgericht Düsseldorf, 2009-10-14, 4 K 186/09 Erb

4 K 186/09 ErbSteuergericht14.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 186/09 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-14

Aktenzeichen: 4 K 186/09 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:1014.4K186.09ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Bescheid vom 19. Dezember 2005 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15. Dezember 2008 wird insoweit aufgehoben, als mehr als 27.267 EUR Erbschaftsteuer festgesetzt worden ist.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.