Finanzgericht Düsseldorf, 2009-10-27, 17 K 1039/08 F

17 K 1039/08 FSteuergericht27.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 17 K 1039/08 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-27

Aktenzeichen: 17 K 1039/08 F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:1027.17K1039.08F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Senat

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte für das Jahr 2000 vom 26.03.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.02.2008 wird dahin abgeändert, dass die festgestellten Einkünfte um 64.458.925 DM niedriger angesetzt werden. Die Feststellung der anzusetzenden Einkünfte und deren Zurechnung auf die Beteiligten wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

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