17 K 1039/08 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2009-10-27, 17 K 1039/08 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2009-10-27, 17 K 1039/08 F
17 K 1039/08 FSteuergericht27.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 17 K 1039/08 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-27
Aktenzeichen: 17 K 1039/08 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:1027.17K1039.08F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Senat
Tenor
Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte für das Jahr 2000 vom 26.03.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.02.2008 wird dahin abgeändert, dass die festgestellten Einkünfte um 64.458.925 DM niedriger angesetzt werden. Die Feststellung der anzusetzenden Einkünfte und deren Zurechnung auf die Beteiligten wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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