Finanzgericht Düsseldorf, 2009-11-13, 10 Ko 1382/08 KF

10 Ko 1382/08 KFSteuergericht13.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 10 Ko 1382/08 KF — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-11-13

Aktenzeichen: 10 Ko 1382/08 KF

ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:1113.10KO1382.08KF.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Unter Änderung des Beschlusses vom 15.4.2008 wird die nach dem rechts¬kräftigen Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 22.8.2007 (Aktenzeichen: 10 K 419/07 Kg ) aus der Staatskasse an den Erinnerungsführer zu zahlende Vergütung auf 107,81 EUR festgesetzt.

Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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