7 K 3041/07 G,F•Finanzgericht Düsseldorf, 2009-11-18, 7 K 3041/07 G,F
Finanzgericht Düsseldorf, 2009-11-18, 7 K 3041/07 G,F
7 K 3041/07 G,FSteuergericht18.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 3041/07 G,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-18
Aktenzeichen: 7 K 3041/07 G,F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:1118.7K3041.07G.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die Bescheide für 2000, 2001 und 2002 über den Gewerbesteuermessbetrag sowie die Ergänzungsbescheide nach § 179 Abs. 3 AO zu den gesonderten Feststellungen der Gewinne 2001 und 2002 werden ersatzlos aufgehoben.
Die Bescheide über die gesonderte Feststellung der Gewinne 2000 bis 2002 werden dahingehend geändert, dass die bisher als gewerblich beurteilten Einkünfte als solche aus selbständiger Arbeit festgestellt werden und weitere Betriebsausgaben in Höhe von 2.370 DM für 2000, 7.467 DM für 2001, 4.206 Euro für 2002 berücksichtigt werden. Die genaue Berechnung wird insoweit dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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