11 K 1093/07 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2009-12-07, 11 K 1093/07 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2009-12-07, 11 K 1093/07 E
11 K 1093/07 ESteuergericht07.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 1093/07 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-07
Aktenzeichen: 11 K 1093/07 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:1207.11K1093.07E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1998 bis 2000 vom 24. Juni 2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. Februar 2007 werden dahingehend abgeändert, dass weitere Bewirtungsaufwendungen i.H.v. 4.100 DM (1998), 8.969 DM (1999) bzw. 15.875 DM (2000) als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Ermittlung der festzusetzenden Steuerbeträge wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 63 % und der Beklagte zu 37 %.
Die Revision wird zugelassen.
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