Finanzgericht Düsseldorf, 2009-12-07, 11 K 1096/07 G

11 K 1096/07 GSteuergericht07.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 1096/07 G — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-07

Aktenzeichen: 11 K 1096/07 G

ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:1207.11K1096.07G.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Gewerbesteuermessbescheide für die Jahre 1998 bis 2000 vom 9. Juli 2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. Februar 2007 werden dahingehend abgeändert, dass weitere Bewirtungsaufwendungen i.H.v. 4.100 DM (1998), 8.969 DM (1999) bzw. 15.875 DM (2000) als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Ermittlung der festzustellenden Beträge wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 65 % und der Beklagte zu 35 %.

Die Revision wird zugelassen.

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