Finanzgericht Düsseldorf, 2010-01-19, 13 K 4281/07 F

13 K 4281/07 FSteuergericht19.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 13 K 4281/07 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-19

Aktenzeichen: 13 K 4281/07 F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:0119.13K4281.07F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Der Bescheid vom 29.08.2005 über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der A und B OHG für das Jahr 2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.10.2007 wird dahingehend geändert, dass keine Abschreibungen für einen Geschäfts- oder Firmenwert berücksichtigt werden.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Die Revision wird zugelassen.

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