13 K 4281/07 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2010-01-19, 13 K 4281/07 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2010-01-19, 13 K 4281/07 F
13 K 4281/07 FSteuergericht19.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 13 K 4281/07 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-19
Aktenzeichen: 13 K 4281/07 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:0119.13K4281.07F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Der Bescheid vom 29.08.2005 über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der A und B OHG für das Jahr 2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.10.2007 wird dahingehend geändert, dass keine Abschreibungen für einen Geschäfts- oder Firmenwert berücksichtigt werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.