Finanzgericht Düsseldorf, 2010-01-20, 2 K 4581/07 F

2 K 4581/07 FSteuergericht20.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 2 K 4581/07 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-20

Aktenzeichen: 2 K 4581/07 F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:0120.2K4581.07F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2005 vom 16.3.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.11.2007 wird dahin geändert, dass keine dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Einkünfte festzustellen sind.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Zuziehung des Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Die Revision wird zugelassen.

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