7 K 2493/08 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2010-01-20, 7 K 2493/08 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2010-01-20, 7 K 2493/08 Kg
7 K 2493/08 KgSteuergericht20.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 2493/08 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-20
Aktenzeichen: 7 K 2493/08 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:0120.7K2493.08KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die angefochtenen Bescheide vom 24.5.2007 und 26.9.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8.5.2008 sowie des Bescheides vom 14.10.2008 werden dahingehend geändert, dass dem Kläger für den Zeitraum Januar 2003 bis Juni 2005 Kindergeld für beide Kinder in voller Höhe, für den Zeitraum Juli 2005 bis Dezember 2005 in Höhe der Differenz zwischen dem deutschen und dem niederländischen Kindergeld (Teilkindergeld) für beide Kinder, sowie für den Zeitraum Januar 2006 bis August 2006 für das Kind B in Höhe des Teilkindergeldes gewährt wird.
Die Berechnung der festzusetzenden Kindergeldbeträge und der Rückforderungsbeträge sowie der Verrechnungen wird der Beklagten auferlegt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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