Finanzgericht Düsseldorf, 2010-02-05, 7 K 1213/09 E

7 K 1213/09 ESteuergericht05.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 1213/09 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-05

Aktenzeichen: 7 K 1213/09 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:0205.7K1213.09E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2004 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 21.5.2009 und der Einspruchsentscheidung vom 24.2.2009 werden dergestalt geändert, dass bei der Berechnung der Einkommensteuer ein Verlust aus § 17 EStG in Höhe von 2.013 EUR zu berücksichtigen ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

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