8 K 4290/06 H•Finanzgericht Düsseldorf, 2010-02-18, 8 K 4290/06 H
Finanzgericht Düsseldorf, 2010-02-18, 8 K 4290/06 H
8 K 4290/06 HSteuergericht18.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 8 K 4290/06 H — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-18
Aktenzeichen: 8 K 4290/06 H
ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:0218.8K4290.06H.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Der Haftungsbescheid vom 22. Dezember 2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29. September 2006 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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