13 K 3950/06 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2010-02-26, 13 K 3950/06 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2010-02-26, 13 K 3950/06 E
13 K 3950/06 ESteuergericht26.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 13 K 3950/06 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-26
Aktenzeichen: 13 K 3950/06 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:0226.13K3950.06E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Die Einkommensteueränderungsbescheide für 1997 und für 1998 vom 16.3.2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6.9.2006 werden dahingehend abgeändert, dass die Einkünfte des Klägers aus selbständiger Arbeit für 1997 um 74.904,93 DM und für 1998 um 236.916,34 DM herabgesetzt werden.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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