Finanzgericht Düsseldorf, 2010-03-09, 6 K 3720/06 K,G,F

6 K 3720/06 K,G,FSteuergericht09.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 3720/06 K,G,F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-09

Aktenzeichen: 6 K 3720/06 K,G,F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:0309.6K3720.06K.G.F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

  1. Die Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-Messbescheide und Feststellungsbescheide gem. § 47 KStG 1993 bis 1996 jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 1.09.2006 werden mit der Maßgabe geändert, dass der Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen in Höhe von „A“ DM in 1993, „B“ DM in 1994, „C“ in 1995 und „D“ DM in 1996 rückgängig gemacht wird.

Die Neuberechnung der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer-Messbeträge und der nach § 47 KStG a.F. gesondert festzustellenden Beträge wird dem Beklagten übertragen.

  1. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

  2. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

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