Finanzgericht Düsseldorf, 2010-03-10, 4 K 3407/09 VSt

4 K 3407/09 VStSteuergericht10.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 3407/09 VSt — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-10

Aktenzeichen: 4 K 3407/09 VSt

ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:0310.4K3407.09VST.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Widerrufsbescheid des Beklagten vom 10.10.2008 in der Gestalt des Bescheids vom 30.01.2009 und der Einspruchsentscheidung vom 28.08.2009 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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