5 V 3486/09 A(U)•Finanzgericht Düsseldorf, 2010-03-11, 5 V 3486/09 A(U)
Finanzgericht Düsseldorf, 2010-03-11, 5 V 3486/09 A(U)
5 V 3486/09 A(U)Steuergericht11.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 5 V 3486/09 A(U) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-11
Aktenzeichen: 5 V 3486/09 A(U)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:0311.5V3486.09A.U.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 2001 und 2002, jeweils vom 2.6.2009, wird ausgesetzt bis einen Monat nach Ergehen einer das Klageverfahren 5 K 3336/09 U abschließenden Entscheidung.
Die Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 2003 und 2004, jeweils vom 20.5.2009, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31.8.2009 wird ausgesetzt bis einen Monat nach Ergehen einer das Klageverfahren 5 K 3345/09 U abschließenden Entscheidung.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 128 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung).
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