Finanzgericht Düsseldorf, 2010-04-13, 13 K 2442/07 F

13 K 2442/07 FSteuergericht13.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 13 K 2442/07 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-13

Aktenzeichen: 13 K 2442/07 F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:0413.13K2442.07F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird der angefochtene Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung des Gewinns der Beigeladenen des Jahres 1998 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 16.12.2009 dahingehend geändert, dass bei den Einkünften des Klägers weitere Sonderwerbungskosten in Höhe von 11,51 Euro berücksichtigt werden.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Die Revision wird zugelassen.

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