13 K 3064/07 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2010-04-13, 13 K 3064/07 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2010-04-13, 13 K 3064/07 F
13 K 3064/07 FSteuergericht13.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 13 K 3064/07 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-13
Aktenzeichen: 13 K 3064/07 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:0413.13K3064.07F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Die Feststellungsbescheide für 2001 und 2003 vom 13.4.2010 und für 2002 vom 2.2.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6.7.2007 sind dahingehend abzuändern, dass die Gewinne aus freiberuflicher Tätigkeit in Höhe von 286.158 DM (2001), 137.482 EUR (2002) bzw. 149.790 EUR (2003) festgestellt werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger zu 35% und dem FA zu 65% auferlegt.
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