17 K 1654/09 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2010-04-13, 17 K 1654/09 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2010-04-13, 17 K 1654/09 F
17 K 1654/09 FSteuergericht13.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 17 K 1654/09 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-13
Aktenzeichen: 17 K 1654/09 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:0413.17K1654.09F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 11.03.2003 sowie der Einspruchsentscheidung vom 18.06.2003 wird der Beklagte verpflichtet, einen Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer auf den 31.12.1999 i.H.v. 47.796 EUR (Negative Einkünfte der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit von 43.079 EUR sowie aus Vermietung und Verpachtung von 4.717 EUR) zu erlassen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Revisionsverfahrens trägt der Beklagte.
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