3 K 4569/07 L•Finanzgericht Düsseldorf, 2010-04-16, 3 K 4569/07 L
Finanzgericht Düsseldorf, 2010-04-16, 3 K 4569/07 L
3 K 4569/07 LSteuergericht16.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 3 K 4569/07 L — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-16
Aktenzeichen: 3 K 4569/07 L
ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:0416.3K4569.07L.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Haftungs- und Nachforderungsbescheid vom 28.4.2003 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 31.10.2007 wird mit der Maßgabe geändert, dass die Nachforderungsbeträge um die Beträge, die auf die Gewährung der Gratisaktien an die Arbeitnehmer der Klägerin entfallen (im Einzelnen: Lohnsteuer 1999 i.H. von 19.857,13 Euro, Solidaritätszuschlag 1999 i.H. von 1.092,14 Euro, evangelische bzw. römisch-katholische Kirchensteuer 1999 i.H. von – jeweils – 695,02 Euro), gekürzt werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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