6 K 7145/02 K,F•Finanzgericht Düsseldorf, 2010-04-20, 6 K 7145/02 K,F
Finanzgericht Düsseldorf, 2010-04-20, 6 K 7145/02 K,F
6 K 7145/02 K,FSteuergericht20.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 7145/02 K,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-20
Aktenzeichen: 6 K 7145/02 K,F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:0420.6K7145.02K.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Die Bescheide über Körperschaftsteuer 1998, Solidaritätszuschlag zur Kör-perschaftsteuer 1998 und zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 47 Abs. 2 KStG 1998 werden dahingehend geändert, dass das Einkommen in 1998 um 2.466.993 DM herabgesetzt wird. Das Einkommen und die Tarifbelastung wird gem. § 47 Abs. 2 KStG a.F. entsprechend festgestellt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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