8 K 3052/07 H(L)•Finanzgericht Düsseldorf, 2010-04-22, 8 K 3052/07 H(L)
Finanzgericht Düsseldorf, 2010-04-22, 8 K 3052/07 H(L)
8 K 3052/07 H(L)Steuergericht22.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 8 K 3052/07 H(L) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-22
Aktenzeichen: 8 K 3052/07 H(L)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:0422.8K3052.07H.L.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Der Haftungsbescheid vom 10. Januar 2008 wird mit der Maßgabe geändert, dass eine Inhaftungnahme der Klägerin wegen einer höheren ortsüblichen (Kalt-) Miete als monatlich 3.707 DM für die der Witwe des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden A. überlassenen Wohnung sowie wegen der Arbeitgeberzuschüsse zur Rentenversicherung der Vorstandsmitglieder Herr Dr. A., Herr B. und Herr C. unterbleibt. Die Berechnung der Haftungssumme wird dem Beklagten auferlegt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 3/10 und der Beklagte zu 7/10.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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