4 K 4605/08 VE•Finanzgericht Düsseldorf, 2010-05-12, 4 K 4605/08 VE
Finanzgericht Düsseldorf, 2010-05-12, 4 K 4605/08 VE
4 K 4605/08 VESteuergericht12.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 4605/08 VE — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-05-12
Aktenzeichen: 4 K 4605/08 VE
ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:0512.4K4605.08VE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage zur Vorabentscheidung nach Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Steht auch – vorbehaltlich der Bejahung der ersten Frage des Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom 01.12.2009, VII R 9, 10/09 im bereits beim Gerichtshof der Europäischen Union unter dem Aktenzeichen C 79/10 anhängigen Vorabentscheidungsverfahren – einem Vermieter oder Vercharterer, der sein Luftfahrzeug einschließlich des von ihm zustellenden Flugturbinenkraftstoffs vermietet oder verchartert, die Steuerbefreiung nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom zu?
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
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