1 K 292/09 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2010-05-21, 1 K 292/09 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2010-05-21, 1 K 292/09 E
1 K 292/09 ESteuergericht21.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 1 K 292/09 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-21
Aktenzeichen: 1 K 292/09 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:0521.1K292.09E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2003 vom 03.04.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 09.01.2009 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer 2003 auf 58.244 EUR festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 73% und der Beklagte zu 27%.
Die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
Die Revision wird zugelassen.
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