Finanzgericht Düsseldorf, 2010-06-30, 15 K 2115/09 E

15 K 2115/09 ESteuergericht30.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 2115/09 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-30

Aktenzeichen: 15 K 2115/09 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:0630.15K2115.09E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der ESt-Bescheid vom 12. Dezember 2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 05. Mai 2009 wird dahin geändert, dass Unterhaltszahlungen i.H.v. 4.264 EUR zusätzlich als außergewöhnliche Belastungen anzusetzen sind.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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