15 K 2115/09 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2010-06-30, 15 K 2115/09 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2010-06-30, 15 K 2115/09 E
15 K 2115/09 ESteuergericht30.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 2115/09 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-30
Aktenzeichen: 15 K 2115/09 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:0630.15K2115.09E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Der ESt-Bescheid vom 12. Dezember 2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 05. Mai 2009 wird dahin geändert, dass Unterhaltszahlungen i.H.v. 4.264 EUR zusätzlich als außergewöhnliche Belastungen anzusetzen sind.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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