11 K 2479/09 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2010-07-12, 11 K 2479/09 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2010-07-12, 11 K 2479/09 E
11 K 2479/09 ESteuergericht12.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 2479/09 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-12
Aktenzeichen: 11 K 2479/09 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:0712.11K2479.09E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2005 und 2006 vom 25. März 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. Juni 2009 werden dahingehend abgeändert, dass die Einnahmen des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit um 15.840,60 EUR (2005) bzw. 14.915,80 EUR (2006) gemindert werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der festzusetzenden Steuerbeträge wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 1/4 und der Beklagte zu 3/4.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
Die Revision wird zugelassen.
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