Finanzgericht Düsseldorf, 2010-07-14, 4 K 4234/09 AO

4 K 4234/09 AOSteuergericht14.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 4234/09 AO — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-14

Aktenzeichen: 4 K 4234/09 AO

ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:0714.4K4234.09AO.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das beklagte Finanzamt wird unter Aufhebung des Bescheids vom 17. Januar 2005 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26. Oktober 2009 verpflichtet, den Erstattungsantrag der Klägerin vom 24. Juni 2004 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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