6 V 1868/10 A(K,G,AO)•Finanzgericht Düsseldorf, 2010-08-03, 6 V 1868/10 A(K,G,AO)
Finanzgericht Düsseldorf, 2010-08-03, 6 V 1868/10 A(K,G,AO)
6 V 1868/10 A(K,G,AO)Steuergericht03.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 6 V 1868/10 A(K,G,AO) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-03
Aktenzeichen: 6 V 1868/10 A(K,G,AO)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:0803.6V1868.10A.K.G.AO.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Die Vollziehung des Körperschaftsteuerbescheides 2006 vom 04. März 2010 und des Bescheides über den Gewebesteuermessbetrag 2006 vom 19. März 2010 wird bis einen Monat nach Ergehen einer das Hauptsacheverfahren 6 K 1093/10 abschließenden Entscheidung ausgesetzt.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 20% und der Antragsgegner zu 80%.
Die Beschwerde wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.