Finanzgericht Düsseldorf, 2010-08-03, 6 V 1868/10 A(K,G,AO)

6 V 1868/10 A(K,G,AO)Steuergericht03.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 6 V 1868/10 A(K,G,AO) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-08-03

Aktenzeichen: 6 V 1868/10 A(K,G,AO)

ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:0803.6V1868.10A.K.G.AO.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Die Vollziehung des Körperschaftsteuerbescheides 2006 vom 04. März 2010 und des Bescheides über den Gewebesteuermessbetrag 2006 vom 19. März 2010 wird bis einen Monat nach Ergehen einer das Hauptsacheverfahren 6 K 1093/10 abschließenden Entscheidung ausgesetzt.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 20% und der Antragsgegner zu 80%.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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