13 K 997/08 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2010-09-14, 13 K 997/08 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2010-09-14, 13 K 997/08 E
13 K 997/08 ESteuergericht14.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 13 K 997/08 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-14
Aktenzeichen: 13 K 997/08 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:0914.13K997.08E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Unter Abweisung der weitergehenden Klage werden der angefochtene Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1997 vom 12.6.2002 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 22.2.2008 dahingehend geändert, dass für die Klägerin nur noch Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 6.056.171 DM zu erfassen sind. Diese Einkünfte sind gem. § 34 Abs. 1 Einkommensteuergesetz ermäßigt zu besteuern. Die Berechnung der Steuer wird gem. § 100 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung dem Beklagten übertragen.
Die Kläger tragen 95 % und der Beklagte 5 % der Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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