11 K 1712/08 BG•Finanzgericht Düsseldorf, 2010-10-28, 11 K 1712/08 BG
Finanzgericht Düsseldorf, 2010-10-28, 11 K 1712/08 BG
11 K 1712/08 BGSteuergericht28.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 1712/08 BG — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-28
Aktenzeichen: 11 K 1712/08 BG
ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:1028.11K1712.08BG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Feststellungsbescheid vom 14. November 2007 zum Feststellungszeitpunkt 3. August 2005 sowie der Änderungsbescheid vom 7. Januar 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. April 2008 wird dahingehend abgeändert, dass die Alterswertminderung mit dem Jahr der Bezugsfertigkeit des Gebäudes im Jahr 1994 zu berücksichtigen ist. Die Berechnung des Grundbesitzwertes wird dem Beklagten übertragen.
Die Kläger tragen die Verfahrenskosten zu 14 vom Hundert, der Beklagte zu 86 vom Hundert.
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Die Revision wird zugelassen.
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