Finanzgericht Düsseldorf, 2010-10-28, 11 K 1712/08 BG

11 K 1712/08 BGSteuergericht28.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 1712/08 BG — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-28

Aktenzeichen: 11 K 1712/08 BG

ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:1028.11K1712.08BG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Feststellungsbescheid vom 14. November 2007 zum Feststellungszeitpunkt 3. August 2005 sowie der Änderungsbescheid vom 7. Januar 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. April 2008 wird dahingehend abgeändert, dass die Alterswertminderung mit dem Jahr der Bezugsfertigkeit des Gebäudes im Jahr 1994 zu berücksichtigen ist. Die Berechnung des Grundbesitzwertes wird dem Beklagten übertragen.

Die Kläger tragen die Verfahrenskosten zu 14 vom Hundert, der Beklagte zu 86 vom Hundert.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Die Revision wird zugelassen.

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