Finanzgericht Düsseldorf, 2010-10-29, 3 K 1342/09 E

3 K 1342/09 ESteuergericht29.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 3 K 1342/09 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-29

Aktenzeichen: 3 K 1342/09 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:1029.3K1342.09E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Die Einkommensteuerbescheide für 2001 bis 2005 vom 4. September 2007 und die Einspruchsentscheidungen vom 4. März 2009 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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