3 K 1347/09 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2010-10-29, 3 K 1347/09 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2010-10-29, 3 K 1347/09 E
3 K 1347/09 ESteuergericht29.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 3 K 1347/09 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-29
Aktenzeichen: 3 K 1347/09 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:1029.3K1347.09E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid für 2002 vom 19. Februar 2008 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 4. März 2009 wird dahin geändert, dass die Einkommensteuer auf den Betrag festgesetzt wird, der sich bei Minderung der Einkünfte aus Kapitalvermögen um eine nach dem Halbeinkünfteverfahren angesetzte verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe von 4.857 Euro ergibt. Die Ermittlung der festzusetzenden Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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